Wenn Sie als Existenzgründer und Existenzgründerin oder als kleines oder mittleres Unternehmen ein Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Thüringen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) zur Finanzierung von
- Existenzgründungen,
- Betriebsübernahmen,
- Kauf eines Unternehmens,
- Investitionen in das Anlagevermögen,
- Anschaffung oder Aufstockung eines Warenlagers,
- Betriebsmittel sowie
- immaterielle Investitionen wie den Erwerb von Lizenzen oder Patenten.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent Ihres Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 1,25 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Thüringer Aufbaubank an die Bürgschaftsbank Thüringen.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Personen, die eine Existenz gründen,
- bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, und
- Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Standort Ihres Unternehmens oder der Investitionsort muss in Thüringen liegen.
- Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller sachlich und persönlich kreditwürdig sein.
- Sie dürfen den verbürgenden Kredit nicht zur Umschuldung, Ablösung von Krediten oder zur Sanierung Ihres Unternehmens verwenden.