Wenn Sie für Ihr Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe einen Kredit brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 24 Stunden eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Thüringen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft für einen Kredit. Die Förderung richtet sich an Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die eine Bürgschaftszusage innerhalb von 24 Stunden brauchen.
Sie erhalten die Förderung für alle Arten von Neukrediten zur Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Im Einzelnen sind dies Finanzierungen für
- Betriebserweiterungen,
- Betriebsverlagerungen,
- Modernisierungen,
- Rationalisierungen,
- Entwicklungskosten,
- Kosten der Markterschließung,
- Investitionen,
- Betriebsmittel sowie
- Franchise-Unternehmen.
Die Ausfallbürgschaft kann bis zu 70 Prozent Ihres Kreditbetrages abdecken. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 250.000. Bei dieser Variante hat die Bürgschaft eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren, bei Baumaßnahmen bis zu 23 Jahren. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- in Thüringen investieren,
- für Ihr Unternehmen eine Geschäftigkeit von mindestens 3 Jahren nachweisen,
- bestmögliche Sicherheiten stellen.
Existenzgründungen, Nachfolgesicherungen und Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.