Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens.
Besichert werden Darlehen
- zur Schaffung von Wohnraum (Wohnungsbau oder Ersterwerb),
- zur Modernisierung von Wohnraum,
- für den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung und
- zur Anschlussfinanzierung verbürgter Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen.
Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wohnfläche, Ausstattung und Höhe der Kosten müssen für Sie angemessen sein.
Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für
- Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte,
- Darlehen an die öffentliche Hand,
- Arbeitgeberdarlehen und
- Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.