Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft

Wenn Sie als Unternehmen insolvent sind und Sie keine ausreichenden Sicherheiten für einen Massekredit Ihrer Hausbank haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen insolvent sind und Sie keine ausreichenden Sicherheiten für einen Massekredit Ihrer Hausbank haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Was gefördert wird

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als Unternehmen von dem Ausfallrisiko des von Ihrer Hausbank eingeräumten Massekredits, den Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- oder laufenden Insolvenzverfahrens brauchen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 50 Prozent des Masseskreditbetrags, jedoch maximal EUR 500.000.

Der Antrag wird von Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorläufige) Insolvenzverwaltung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung Ihres Unternehmens muss positiv bewertet worden sein.
  • Die Insolvenzverwaltung muss eine Liquiditätsplanung vorlegen, die den Umfang und die Rückführbarkeit des Massekredits belegt.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.