Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Klassik-Bürgschaft

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Was gefördert wird

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für folgende Vorhaben:

  • Betriebsverlagerungen,
  • Betriebsmittelstärkungen,
  • Vorratsfinanzierungen,
  • Auftragsfinanzierungen,
  • Liquiditätsüberbrückungen,
  • Gewährleistungen,
  • Garantiegewährungen,
  • Existenzgründungen,
  • Geschäftsübernahmen,
  • tätige Teilhaberschaft,
  • Wachstumsinvestitionen,
  • Investitionen in Digitalisierung,
  • Nachhaltigkeitsinvestitionen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • junge und bestehende gewerbliche Unternehmen,
  • Angehörige der Freien Berufe sowie
  • Existenzgründende

aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen oder es muss einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.