Wenn Sie als etabliertes Unternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler investieren oder einen Betrieb übernehmen oder sich daran beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie als etabliertes Unternehmen oder selbstständig freiberuflich Tätige oder Tätigen in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe bei der Finanzierung von
- Investitionen,
- Betriebsmitteln,
- Warenlagern sowie
- Übernahmen und Beteiligungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Als etabliertes Unternehmen erhalten Sie das Darlehen bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren zusätzlich um bis zu 0,20 Prozentpunkte nominal pro Jahr zinsvergünstigt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiter.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
- natürliche Personen,
die seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie können Investitionen außerhalb von Brandenburg vornehmen, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
- Als natürliche Person werden Sie bei Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen an einem bestehenden Unternehmen oder Aufstockung einer Beteiligung unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen. Sie müssen zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein.
- Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.