Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)

Wenn Sie in umweltfreundliche Energieversorgung von See- und Binnenschiffen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie in umweltfreundliche Energieversorgung von See- und Binnenschiffen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.

Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen:

  • Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe,
  • Energiewandler,
  • Plug-In Systeme,
  • Stromübergabesysteme sowie auch
  • Systemkombinationen der genannten Systeme.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für:

  • Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und
  • für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  • Sie stellen die Finanzierung Ihres Vorhabens sicher.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.