Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)

Wenn Sie Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu dienen, die Integration von Flüchtlingen in Deutschland durch die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Qualifizierung zu verbessern.

Gefördert werden

  • Ansprache, Erstberatung und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen,
  • Durchführung einer Orientierungsphase zur vertieften Eignungsprüfung,
  • Durchführung des BOFplus-Kurses zur Berufsorientierung und -vorbereitung,
  • kooperative Umsetzung mit Regelinstitutionen und weiteren Netzwerkpartnern,
  • Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung,
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • als Festbetrag für die Teilnehmenden: EUR 440,00 in Vollzeit beziehungsweise EUR 290,00 in Teilzeit pro Teilnehmer oder Teilnehmerin und Woche,
  • für Personalausgaben für die Projektleitung: unabhängig vom Teilnehmerfestbetrag bis zu eine ganze Personalstelle (Vollfinanzierung für den Anteil im Projekt),
  • für die Kinderbetreuung der Teilnehmenden: offiziell anerkannte Kinderbetreuung bis zu maximal EUR 150,00 pro Woche und Kind.

Sie erhalten die Förderung pro Maßnahme für einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen und höchstens 26 Wochen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das elektronische Antragssystem easy-Online.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und
  • juristische und natürliche Personen und Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende sind als Träger von überbetrieblichen oder vergleichbaren Bildungsstätten tätig und geeignet, die Ziele dieses Programms umzusetzen.
  • Zielgruppe sind Personen mit eigener oder familiärer Flucht- oder Migrationserfahrung, die eine Sprachunterstützung zur Vermittlung in eine Ausbildung/Qualifizierung benötigen, sowie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Geduldete mit Arbeitsmarktzugang.
  • Teilnehmende sollen
    • die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
    • deutsche Sprachkenntnisse in der Regel auf dem Niveau B1 vergleichbar nach dem GER nachweisen,
    • normalerweise einen Integrationskurs absolviert haben und
    • über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen.
  • Die Berufsorientierungsmaßnahmen müssen in Gruppen von maximal 15 Teilnehmenden durchgeführt werden.
  • Antragstellende müssen in der Lage sein, alle Anforderungen an die jeweilige Maßnahme zu erfüllen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.