Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ Ausgleichszahlungen beantragen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.

Was gefördert wird

Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?

  • Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
  • Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
  • Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist:
    • Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein;
    • Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei;
    • Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.

Antragsverfahren

  • Bitte stimmen Sie vor dem Absenden Ihres Antrages die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bewilligungsbehörde ab. Nehmen Sie daher am besten vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zum Thema Ausgleichszahlungen bei Prädatorenschäden und zur Antragstellung.
  • Anschließend beantragen Sie die Ausgleichszahlung schriftlich oder online.
  • Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.