Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Fahrgeldausfälle,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Diese richtet ihren Antrag in eigener Aufgabenträgerfunktion an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG):
- die Region Hannover,
- der Regionalverband Großraum Braunschweig,
- die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG),
- die Landkreise und kreisfreien Städte und
- Zweckverbände zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den in Niedersachsen liegenden Teil ihres Verbandsgebietes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
- Sie müssen die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der jeweils aktuellen Fassung anwenden und im Fall des eigenen Verkaufs das Deutschlandticket unter dieser Bezeichnung vertreiben.