Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung Ihrer Vorhaben beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.
Sie können eine Förderung für diese Projekte beantragen:
- Kooperationen,
- Innovationsprojekte,
- Umstellung bei Strukturwandel,
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben und
- Betriebsübernahmen.
Die garantierte Beteiligung muss mindestens EUR 50.000 betragen, soll nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital und darf den Betrag von EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen.
Die Garantie erstreckt sich auf bis zu 70 Prozent der für die Beteiligung zu leistenden Einlage und zusätzlich bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche für höchstens einen Jahresbeitrag.
Die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Diese leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Niedersachsen weiter.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus einschließlich Baumschulen und Landschaftsgärtnereien.
Die Übernahmen von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen.
- Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betrieb in ausreichendem Maße gegen die üblichen Risiken versichern.
Beteiligungen, die nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse des Unternehmens dienen sollen, sind ausgeschlossen.