Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert

Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei Vorhaben, die als Gesamtkonzept von systematisch miteinandern verknüpften Maßnahmen ausbildungsinteressierte Personen in Hessen mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Ausbildung integrieren und bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses begleiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die als Förderkette aufeinander aufbauen und aus folgenden Phasen bestehen:

  • Berufsorientierung mit Erprobung in mindestens 3 Berufsfeldern (4 Monate plus 2 Monate optionales Praktikum),
  • Einstiegsqualifizierung (ergänzt die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III) und
  • Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) ergänzend zur betrieblichen Ausbildungspraxis und zum Berufsschulbesuch.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Programmkoordinierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der einzelnen Programmphase und wird als Standardeinheitskostensatz (SEK) pro Personalstelle und Teilnehmerin und Teilnehmer je Monat festgelegt (Förderpauschale).

Die Höhe des Zuschusses für Programmkoordinierung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihres Vorhabens sind Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen mit besonderem Sprachförderbedarf.
  • Innerhalb des Programms müssen Sie nahtlose Förderübergänge und Anschlussförderungen sowie hessenweite Teilnahmemöglichkeiten gewährleisten.
  • Die Fördermaßnahmen sind in Hauptverantwortung durch eine Antragstellerin oder einen Antragsteller mit Sitz in Hessen durchzuführen und zu koordinieren. Sie können die Maßnahmen in Kooperation mit Dritten durchführen.
  • Sie müssen in die Programmphasen durchgängig Elemente der berufsbezogenen Sprachförderung, Lernunterstützung, Integrationsunterstützung und sozialpädagogischen Begleitung integrieren.
  • Die Programmkoordinierung muss folgende Aufagen übernehmen: Steuerung der Durchführungsprojekte, Qualitätsmanagement (Sicherung eines einheitlichen Qualitätsstandards an allen Standorten), Zusammenarbeit mit dem Steuerkreis auf Landesebene, Netzwerkarbeit auf Landesebene, Monitoring und Berichterstattung, Betreiben einer Telefonhotline, Betreiben einer Internetseite für das Programm, Marketing (Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben) sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn das Vorhaben bereits vor der Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides begonnen wurde (Refinanzierungsverbot). Zudem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck bereits andere Landesmittel in Anspruch genommen werden. Für Teilnehmende mit ausländischer Staatsangehörigkeit darf kein Beschäftigungsverbot vorliegen. Berufsausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten und zweiten Grades sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen.

Antragsverfahren

Sie können die Förderung für das Programm „Wirtschaft integriert“ über einen Bildungsträger wie folgt beantragen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit dem Projektträger zur Antragsberatung auf, um die Eignung des Vorhabens zu klären.
  • Schritt 2: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 3: Erstellen Sie ein ausführliches Gesamtkonzept für die Förderkette (Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsbegleitung).
  • Schritt 4: Reichen Sie den schriftlichen Antrag zusammen mit dem Konzept und dem Finanzplan bei der WIBank ein.
  • Schritt 5: Die WIBank prüft Ihren Antrag und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  • Schritt 6: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.