Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Berlin Wachstums- oder Innovationsvorhaben planen, kann die Investitionsbank Berlin (IBB) unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.
Was gefördert wird
Die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt Ihnen als mittelständischem Unternehmen Kapital für die Finanzierung von Wachstum und Innovationen und zur Verbesserung Ihrer Kapitalstruktur zur Verfügung.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben im Rahmen einer Unternehmensgründung, Unternehmenserweiterung oder zur Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens in Berlin.
Sie erhalten mezzanine und fremdkapitalähnliche Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu EUR 5 Millionen.
Stille Beteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet und gewinnen dadurch Eigenkapitalcharakter.
Sie müssen Ihre Maßnahmen in der Regel durch ein Bankdarlehen kofinanzieren. Bei Finanzierungen bis zu EUR 1 Million ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung.
Die Art und die Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen vereinbaren Sie individuell.
Reichen Sie Ihren Antrag formlos in schriftlicher Form oder elektronisch vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die seit mindestens 3 Jahren bestehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die ausreichende Kapitaldienstfähigkeit oder ein entsprechendes Wertsteigerungspotenzial vorweisen.
- Weitere private Eigenkapitalgeber müssen sich zu mindestens 50 Prozent an der Finanzierung Ihres Vorhabens beteiligen.
- Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.
Sanierungsfälle sowie die Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen.