Wenn Sie mit Ihrer Handwerksorganisation Informationsangebote für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereitstellen und ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kann Sie als Handwerksorganisation unterstützen, wenn Sie sich an dem sogenannten Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk der Handwerksorganisationen beteiligen. Das bedeutet, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründende im Handwerk unentgeltlich, neutral und unabhängig informieren und beraten.
Mitfinanziert werden 3 ineinandergreifende Module:
- Betriebsberatungsstellen (BB) beraten Handwerksbetriebe und Existenzgründende zur Unternehmensführung, zur strategischen Weiterentwicklung und zur Innovationstätigkeit.
- Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) wirken daran mit, die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Handwerk systematisch zu steigern und den Wissens- und Technologietransfer ins Handwerk zu verbessern.
- Fachberatungs- und Informationstransferstellen (FIS) unterstützen die gewerkeübergreifend tätigen Beratungs- und BIT-Stellen mit Spezialwissen bei gewerkspezifischen Fachfragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung darf insgesamt 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt jährlich
- für Betriebsberater oder Betriebsberaterinnen (BB) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte),
- für Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) 30.100 EUR (Vollbeschäftigte),
- für Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Handwerkskammern,
- Kreishandwerkerschaften,
- Innungen,
- Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks,
- Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen,
- Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks.
Zielgruppen des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerks sind
- kleine und mittelständische Handwerksunternehmen,
- natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines Handwerksunternehmens.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Unternehmen und Existenzgründenden, die Sie beraten, müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Es werden nur Beratungen gefördert, die von qualifizierten Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
- Betriebsberaterinnen und -berater und Inhaberinnen und Inhaber der Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) müssen normalerweise ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und über entsprechende Sachkunde und über die erforderlichen sozialen Kompetenzen verfügen.
- Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und in der Regel über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu folgenden Themen:
- routinemäßige Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen,
- Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen,
- Ausbildungsberatungen,
- Neu- und Umbaupläne, Ausschreibungen, Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen, Jahresabschlüsse sowie Buchführungsarbeiten,
- Gutachten in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen,
- Qualitätsprüfungen, technische, chemische und ähnliche Untersuchungen,
- Werbung, Akquise und Vermittlung,
- Auslandseinsatz (sofern nicht vom BMWE genehmigt).
Antragsverfahren
Sie können den Zuschuss beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beantragen.