Landesprogramm Kitaausbau

Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Was gefördert wird

Das Land Berlin unterstützt Ihre Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur und für die Kindertagesbetreuung durch Schaffung und Ausstattung neuer Betreuungsplätze.

Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Starthilfe: Schaffung neuer Kita-Plätze (Ausbau-/Umbaumaßnahmen, für mit einer Platzerweiterung zusammenhängenden Renovierung und Erstausstattung),
  • Starthilfe-Sanierung: Erhalt von Kita-Plätzen in bestehenden Einrichtungen (baulich-technische und funktionale Wiederherstellung sowie Modernisierung),
  • bauliche Maßnahmen: Schaffung von Plätzen durch Erweiterungs-/Neubauvorhaben/Umbauten sowie kitaspezifische Innenausbauten in bestehenden Einrichtungen oder in neu akquirierten Räumlichkeiten für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten,
  • Sanierungen: baulich-technische und funktionale Wiederherstellung oder Modernisierung einer Kita sowie
  • Vorhaben zur Aktivierung von bereits erlaubten Kita-Plätzen, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund von Standardunterschreitungen nicht genutzt werden können.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in den Bereichen Starthilfe und Starthilfe-Sanierung bis zu EUR 2.000 pro Platz, höchstens jedoch EUR 50.000 insgesamt,
  • für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu EUR 20.000 pro Platz sowie für Erweiterungs- oder Neubauten bis zu EUR 30.000 je Platz,
  • für Sanierungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu EUR 10.000 je Platz, jedoch höchstens EUR 500.000 je Vorhaben und
  • für Aktivierungsvorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die GSE gGmbH Gesellschaft für StadtEntwicklung – Treuhänder Berlins, Geschäftsstelle „Kitaausbauprogramm“.

Für Vorhaben in einer Kindertageseinrichtung stellen Sie als der Träger der Einrichtung den Förderantrag, für Vorhaben in der Kindertagespflege das jeweilige Standortjugendamt.

Anträge für die Starthilfe und Sanierungen können Sie laufend stellen. Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können Sie jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte und anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe, die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirke) sowie die Berliner Jugendämter in ihrer Funktion als Standortjugendämter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Bezirksregionen Berlins vornehmen, in denen ein besonderer Bedarf besteht.
  • Ihre geförderten Plätze müssen nach SGB VIII (Sozialgesetzbuch) erlaubnisfähig sein.
  • Ihre Plätze müssen geeignet sein, den Rechts- beziehungsweise Bedarfsanspruch zur Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung in Berlin zu erfüllen.
  • Sie müssen die spezifischen Zweckbindungsfristen einhalten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.