Wenn Sie als Unternehmen Investitionen planen und eine schnelle Absicherung Ihrer Finanzierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Umsetzung von Unternehmensfinanzierungen durch kurzfristig genehmigte Bürgschaften.
Die Förderung erhalten Sie für
- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
- Aufwendungen für Betriebsmittel und Avale sowie
- Anpassung von Warenbeständen.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages von maximal EUR 250.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Land Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie sind mit Ihrem Unternehmen seit mindestens 3 Jahren geschäftlich tätig.
- Sie haben einen Jahresabschluss über ein volles Geschäftsjahr, der nicht älter als 18 Monate ist.
- Ihr Unternehmen besitzt positives Eigenkapital und kann einen Gewinn ausweisen.
- Sie können eine einwandfreie Kontoführung vorweisen und haben keine Negativmerkmale.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Sanierungen.