Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0))

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).

Sie bekommen die Förderung

  • zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und
  • zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von

  • 80 % für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH),
  • 90 % für Gemeinden im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf

und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie
  • Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert werden.
  • Es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe (nach Durchführung des Auswahlverfahrens) vorliegen.

Antragsverfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.