Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)

Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, falls diese dazu dienen, das dortige Potenzial für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Firmengemeinschaftsbüro, falls diese mindestens EUR 3.000 betragen. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 18 Monate.

Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • An förderfähigen Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens 3 Unternehmen teilnehmen. Mindestens 2 Unternehmen müssen dabei aus Schleswig-Holstein stammen.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie landwirtschaftliche Primärproduktion.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.