Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Bayern entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Angehöriger freier Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Investitionen
- Betriebserweiterungen
- Betriebsmittel
- Avalkredite
- Leasingfinanzierungen
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 % des Kreditbetrags jedoch höchstens 250.000 EUR. Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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Der Jahresabschluss für ein volles Geschäftsjahr liegt vor und ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate.
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Es werden positives Eigenkapital sowie ein Jahresüberschuss ausgewiesen. Darüber hinaus kann der Kapitaldienst aufgebracht werden.
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Das Rating liefert eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von maximal 3 %.
Antragsverfahren
Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet.