Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte

Wenn Sie Benachteiligten eine Berufsausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Benachteiligten eine Berufsausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Ausbildungsbetrieb bei der Ausbildung Benachteiligter in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis 150,00 EUR je Ausbildungsmonat.

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit erhalten Sie zudem eine Prämie in Höhe von 750,00 EUR.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Kammer.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.

Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung in Hamburg gemeldet sein.
  • Sie erhalten die Förderung nur für Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
  • Die Auszubildenden dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
  • Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweichen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.