Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00

  • höchstens jedoch EUR 15.840 je Altenpflegeschülerin und Altenpflegeschüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren und
  • insgesamt nicht mehr als EUR 5.280 je Altenpflegehilfeschülerin und Altenpflegehilfeschüler.

Jede zum 1.1.2019 anerkannte Altenpflegeschule kann einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten erhalten, die über den monatlichen Förderhöchstbetrag je Schülerin und Schüler nicht gedeckt werden.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52 ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die theoretische und die praktische Ausbildung im Land Brandenburg durchführen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten verfügen.
  • Die Schülerinnen und die Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg geschlossen haben.
  • Weder als Altenpflegeschule noch als Träger der praktischen Ausbildung dürfen Sie Schulgeld erheben.
  • Als praktische Ausbildungsstätte müssen Sie eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.