Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen

Sie forschen zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen Erkrankungen? Die europäische Partnerschaft European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) bietet Ihnen finanzielle Unterstützung.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Sie forschen zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen Erkrankungen? Die europäische Partnerschaft European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) bietet Ihnen finanzielle Unterstützung.

Was gefördert wird

Sie können eine Förderung für Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Aufklärung bisher ungelöster Fälle. Dies betrifft sowohl genetische als auch nicht-genetische Erkrankungen. Als selten gilt eine Krankheit, von der nicht mehr als fünf von 10.000 Personen betroffen sind. Das Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patienten ohne Diagnose. Sie entwickeln dabei neue Werkzeuge und Methoden für die Diagnostik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen). Sie arbeiten in transnationalen und multidisziplinären Forschungsverbünden zusammen. Ein Verbund muss Partner aus verschiedenen Ländern einbinden. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben oder Kosten durch Zuschüsse.

Wer antragsberechtigt ist

Für eine Förderung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Verbund besteht aus mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Teilnehmerländern.
  • Ein Verbund darf grundsätzlich maximal sechs Forschungsgruppen umfassen.
  • Die Obergrenze steigt auf acht Partner bei Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern oder Partnern aus unterrepräsentierten Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Türkei).
  • Sie binden Patientenpartner aktiv in die Forschung ein.
  • Sie stellen Projektdaten nach den FAIR-Prinzipien (Findable–deutsch: auffindbar, Accessible–deutsch: zugänglich, Interoperable–deutsch: interoperabel, Reusable–deutsch: wiederverwendbar) bereit.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.

Ausschlussgründe:

  • Interventionelle klinische Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten sind nicht förderfähig.
  • Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sind ausgeschlossen. Diese fallen in den Fokus der Brain Health Partnership.
  • Seltene Infektionskrankheiten und seltene Krebsarten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt und wird international koordiniert.

  1. Reichen Sie zunächst eine Ideenskizze elektronisch beim Joint Call Secretariat (JCS, Gemeinsames Bekanntmachungs-Sekretariat) der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links) ein. Das JCS–Joint Call Secretariat, deutsch: Gemeinsames Bekanntmachungs-Sekretariat ist der zentrale internationale Einstiegspunkt für alle Bewerber.
  2. Ein externes Begutachtungsgremium bewertet Ihre eingereichte Skizze.
  3. Bei positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung (Full-Proposal) aufgefordert.
  4. Nach einer weiteren internationalen Prüfung erfolgt die Förderempfehlung durch das Expertengremium.
  5. Die deutschen Partner stellen schließlich einen förmlichen Förderantrag beim Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – DLR Projektträger.
  6. Nach der abschließenden nationalen Prüfung erlässt der Projektträger den Zuwendungsbescheid. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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