Wenn Sie als Kommune in den Ausbau nachhaltiger und hochleistungsfähiger Gigabitnetze investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Kommunen beim Ausbau von Gigabitnetzen in sogenannten „grauen Flecken“. Das sind Gebiete mit einer zuverlässigen Datenrate von weniger als 100 Megabit pro Sekunde im Download. Sie erhalten die Förderung als Ergänzung zu einer Förderung auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes.
Gefördert werden Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen oder zur Umsetzung eines Betreibermodells.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Fördersumme muss mindestens EUR 100.000 betragen (Bagatellgenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind niedersächsische Landkreise, niedersächsische kreisfreie Städte sowie die Region Hannover als Erstempfängerin und Erstempfänger. Sie geben die Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt als Kofinanzierung zur Bundesförderung, es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegen.
- Sie müssen den Letztempfänger in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren ermitteln.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Planungs- und Beratungsleistungen.