Sie möchten eine dauerhafte Partnerschaft für Forschung und Innovation im Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung mit Partnern in Brasilien aufbauen? Dieses Förderprogramm unterstützt Sie beim Aufbau eines gemeinsamen Innovation-Hubs.
Was gefördert wird
Dieses Programm fördert den Aufbau eines deutsch-brasilianischen Innovation-Hubs für klimaneutrale Energieerzeugung. Sie können eine Förderung für den Aufbau einer dauerhaften Partnerstruktur erhalten. Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Themen grüner Wasserstoff, Wasserstoffderivate, Biokraftstoffe, nachhaltige Flugkraftstoffe und Materialforschung.
Die Förderung ist in 3 aufeinanderfolgende Phasen unterteilt.
- Aufbauphase: Diese Phase dauert 1 bis 3 Jahre. Sie erhalten in dieser Phase bis zu 300.000 EUR pro Jahr für Ihr Projekt. In dieser Phase identifizieren Sie gemeinsame Forschungsfragen und bereiten den Aufbau des Innovation-Hubs vor.
- Hauptphase: Diese Phase dauert bis zu 4 Jahre. Sie erhalten in dieser Phase bis zu 750.000 EUR pro Jahr für Ihr Projekt. In dieser Phase führen Sie größere gemeinsame Forschungsaktivitäten durch und binden Partner aus der Wirtschaft ein.
- Schlussphase: Diese Phase dauert bis zu 2 Jahre. Sie erhalten in dieser Phase bis zu 400.000 EUR pro Jahr für Ihr Projekt. In dieser Phase binden Sie mindestens eine Forschungseinrichtung aus einem weiteren Land in Lateinamerika ein. Am Ende dieser Phase müssen Sie die eigenständige Finanzierung der Partnerstruktur sichern.
Sie können eine Förderung für verschiedene Ausgaben und Kosten beantragen. Dazu gehören Reise- und Aufenthaltskosten für deutsche Projektteilnehmende nach Brasilien sowie in weitere Länder in Lateinamerika. Die Reise- und Aufenthaltskosten für brasilianische Projektteilnehmende nach Deutschland werden nur während der Aufbauphase übernommen. Ausgaben für Workshops in Deutschland und Brasilien sind ebenfalls förderfähig. In der Schlussphase können auch Workshops in einem anderen Land in Lateinamerika gefördert werden.
Weitere förderfähige Kosten sind Ausgaben für Sachmittel, Geräte und Aufträge an Dritte. Diese dürfen jedoch maximal 20 % der förderfähigen Projektausgaben oder Projektkosten betragen. Personalmittel für die Koordinierung, die Konzeption und den Aufbau der Partnerstruktur sind ebenfalls förderfähig. In begrenztem Umfang können Sie Personalmittel auch für pilothafte wissenschaftliche Tätigkeiten einsetzen.
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von Ihrer Organisationsform ab.
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
- Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung ihrer förderfähigen Kosten.
Wer antragsberechtigt ist
Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung für dieses Vorhaben zu erhalten:
- Ihr Vorhaben muss die Zusammenarbeit mit mindestens 1 brasilianischen Partner beinhalten.
- Sie müssen eine Betriebsstätte oder eine sonstige Einrichtung in Deutschland besitzen.
- Sie müssen die Kooperationsabsicht mit dem brasilianischen Partner durch eine schriftliche Absichtserklärung belegen.
- Sie müssen bereits in der Projektskizze eine Konzeptidee zur langfristigen Finanzierung des Hubs nach dem Ende der Förderung darlegen.
- Wenn Sie ein Verbundprojekt durchführen, müssen alle deutschen Partner innerhalb von 3 Monaten nach Projektbeginn eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen.
- Wenn Sie eine Förderung auf Ausgabenbasis erhalten, erfolgt diese nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
- Wenn Sie als Unternehmen eine Förderung auf Kostenbasis erhalten, gelten die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Union (EU).
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind. Dies richtet sich nach den Definitionen des europäischen Beihilferechts. Sie sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die bereits vor der Einreichung des Förderantrags begonnen haben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für dieses Programm ist zweistufig angelegt.
Erste Stufe (Einreichung einer Projektskizze)
- Bitte nehmen Sie vor der Einreichung einer Projektskizze Kontakt mit dem zuständigen Projektträger auf.
- Sie reichen eine Projektskizze für die Finanzierung der Aufbauphase elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Nach der Einreichung prüft der Projektträger Ihre Skizze anhand fachlicher und formaler Kriterien.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Auswahlergebnis Ihrer Projektskizze.
Zweite Stufe (Einreichung des förmlichen Antrags)
- Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Sie erstellen den förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Reichen Sie den ausgefüllten Förderantrag entweder elektronisch oder in Papierform beim Projektträger ein.
- Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung.
- Nach etwa 2 Jahren Laufzeit in der Aufbauphase erfolgt eine Zwischenbewertung aller geförderten Projekte.
- Nach dieser Bewertung wird nur 1 ausgewähltes Projekt in der Hauptphase und der Schlussphase weitergefördert.