Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für Schülerinnen und Schüler für den Übergang von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Was gefördert wird
Das „Handlungskonzept STEP“ (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021–2027). Es fördert Bildungseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler durch ein gezieltes Coaching beim Ersten allgemeinbildenden und Mittleren Schulabschluss und beim Berufseinstieg unterstützen.
Sie können als Bildungseinrichtung die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie Schülerinnen und Schüler in flexiblen Übergangsphasen gemäß schleswig-holsteinischem Schulgesetz (Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) nach 3 Jahren) oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf coachen.
Ihre Coaches übernehmen die folgenden Aufgaben:
- Individuelle Begleitung und Beratung der Teilnehmenden
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vorbereitung
- Förderung von Kompetenzen zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
- Hilfe bei der Überwindung von Barrieren, die der Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Wege stehen
Durch die Integration dieser Zielgruppen in den ersten Arbeitsmarkt wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen. Sie fördern auch die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.
Wer antragsberechtigt ist
- Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
- Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
- Sie dürfen nicht bereits eine Förderung für den Übergang von Schule zum Beruf erhalten.
- Für die regionale Planung und Umsetzung der Projekte benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
- Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Antragsverfahren
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag HK–Handlungskonzept STEP.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für den Förderaufruf zuständigen Ministeriums und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:
- Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprograme@ib-sh.de an.
- Sie reichen den Projektantrag per Post in Papierform ein.
- Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Projektantrag
- Projektbeschreibung (Inhalt siehe ergänzende Förderkriterien)
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Bei Kooperationen zusätzlich:
- Antrag des Kooperationspartners
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien