Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs.

Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 330,00 monatlich je Schülerin und Schüler.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie dürfen für die jeweiligen Ausbildungsplätze keine anderen Finanzierungen erhalten.
  • Sie stellen eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicher.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.