Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen.

Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen.

Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten:

1) Vernetzung
2) Wissens- und Technologietransfer
3) Beratung
4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung
5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
8) Außenwirtschaft
9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
10) Stärkung unternehmerischen Handelns
11) Innovative Ansätze
12) Transformationstechnologien

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden.

Bitte nehmen Sie bei Anträgen mit überwiegend investivem Charakter (mehr als 50 %) in den Förderkategorien 4, 10 und 11 vor Antragseinreichung Kontakt mit der eingebundenen Stelle beim Land und dem BMWE auf, um eine generelle Förderwürdigkeit abzustimmen.

Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem weiterführenden Link.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein.
  • Sie müssen mindestens einen Eigenanteil in Form einer Geldleistung in Höhe von 10 % erbringen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO,
  • Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben,
  • Antragsstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland,
  • Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.