Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb Rinder oder Schweine tiergerecht halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen fördert Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.
Sie erhalten die Förderung für
- die Sommerweidehaltung von Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase sowie Mastrindern, die keiner Mutterkuhherde angehören (R1).
- die tiergerechter Haltung von Schweinen in Abferkel-/Gruppenbuchten mit jeweils planbefestigten Flächen und die Aufstallung auf Einstreu (S1).
- die Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Tierart und Nutzung und wird je Großvieheinheit gewährt.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA bis zum 30.9. des Vorjahres, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt, ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Thüringen, die
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Thüringen, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ausüben, und
- einen Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Tiere und Flächen gemäß der Regelungen des Förderprogramms selbst halten oder bewirtschaften.
- Sie müssen die Rinder über einen Zeitraum von 4 Monaten vom 1.5 bis zum 1.11. (Weidezeitraum) und Schweine dauerhaft während des Kalenderjahres nach den Regelungen des Förderprogramms halten (Verpflichtungszeitraum).
- Die Tiere müssen Ihnen gemäß Viehverkehrsverordnung eindeutig zuzuordnen sein.