Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Was gefördert wird

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als Investor ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten durch die Übernahme von Bürgschaften für Kredite.

Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von EUR 2 Millionen nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25 Prozent des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihre Investition liegen in Brandenburg.
  • Sie müssen kreditwürdig sein.
  • Für Sanierungen oder Ablösungen unverbürgter Kredite können Sie keine Anträge stellen.
  • Der zu verbürgende Kredit darf Ihnen nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.