Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)

Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen der Automobilzulieferbranche durch Förderung von fachlicher Beratung zu Transformationsprozessen in Ihrem Betrieb.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen vor allem zu folgenden Themen:

  • Ausrichtung der Unternehmensstrategie,
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte/Angebote,
  • Weiterentwicklung (Digitalisierung) der Geschäftsprozesse im Bereich Produktion, Produkte, Dienstleistungen,
  • Krisenmanagement und Resilienzberatung,
  • Weiterentwicklung einer Unternehmens-/Lernkultur,
  • Entwicklung einer Strategie zur Qualifizierung und/oder Weiterbildung des Personals.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 je Beratung, maximal jedoch bis zu Höhe des Rechnungsbetrages. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.

Sie können die Beratungsförderung nur einmal in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit Einzelbetriebsstätte in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Niedersächsische Transformationsagentur muss im Rahmen einer Erstanalyse einen konkreten Beratungsbedarf im Hinblick auf die Transformation Ihrer Einzelbetriebsstätte oder eines wesentlichen Teils davon festgestellt und Ihnen eine entsprechende Beratung empfohlen haben.
  • Die Beratung, für die Sie eine Förderung erhalten, muss
    • von einem durch die Niedersächsische Transformationsagentur akkreditierten Beratungsunternehmen erbracht werden und
    • als individuelle Beratung mit einer in Niedersachsen liegenden einzelnen Betriebsstätte (Einzelbetriebsstätte) durchgeführt werden.
  • Das Beratungsunternehmen muss ein Beratungsprotokoll (Datum, Dauer, Inhalt) sowie eine individuelle Handlungsempfehlung erstellen.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.