Beteiligungskapital – Sonderprogramm IHK-Unternehmen

Wenn Sie als IHK-Unternehmen Ihr Unternehmen für die Zukunft gut aufstellen wollen oder wenn Sie Ihre Nachfolge planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als IHK-Unternehmen Ihr Unternehmen für die Zukunft gut aufstellen wollen oder wenn Sie Ihre Nachfolge planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.

Was gefördert wird

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihr gewerbliches Unternehmen aus Handel, Dienstleistung oder Industrie, wenn Sie dieses zukunftsfähig machen oder die Nachfolge regeln möchten.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Zukunftsinvestitionen inklusive Betriebsmittel, zum Beispiel für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben,
  • den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens.

Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 200.000. Eine höhere Beteiligung kann mit der KBG besprochen werden.

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Projekts über die zuständige Industrie- und Handelskammer an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere IHK-Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
  • Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen:
    • bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,
    • bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,
    • bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,
    • bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000,
    • bis EUR 125.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 125.000,
    • bis EUR 150.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 150.000,
    • bis EUR 175.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 175.000,
    • bis EUR 200.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 200.000.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.