Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Integration ausländischer Fachkräfte beraten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Integration ausländischer Fachkräfte beraten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs.

Wenn Sie eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Kammer der Freien Berufe oder eine andere gemeinnützig tätige Organisation der Wirtschaft sind und Ihre Tätigkeit unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, können Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen für KMU in den folgenden Modulen gefördert werden:

  • Modul „passgenaue Besetzung“ von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland
  • Modul „Willkommenslotsen“ bei der betriebliche Integration von Geflüchteten sowie zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland
  • Modul „Leitstelle“: administrative und zuwendungsrechtliche Betreuung des Förderprogramms
  • Modul „Begleitstruktur“: Basis- und Weiterbildungsschulungen für Beratende, Austausch zu fallbezogenen Fragestellungen, Jahresveranstaltung aller Teilnehmenden

Sie können einen Zuschuss für bis zu 2 Haushaltsjahre erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module

  • „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
  • „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD–Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 % der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.

Ihren Antrag richten Sie jährlich bis zum 30.9. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres an die Leitstelle beziehungsweise an die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen (insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der Freien Berufe) sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung beziehungsweise Unterstützung des dualen Ausbildungssystems ausgerichtet ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihrer Beratungen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
  • Es werden regelmäßig Vollzeit-Stellen für Beraterinnen und Berater gefördert.
  • Ihre Beraterinnen und Berater dürfen nicht in Bereichen tätig werden, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben.
  • Sie können die Qualifikationen und Kenntnisse Ihrer Beraterinnen und Berater nachweisen.
  • Ihre Beraterinnen und Berater dürfen neben der geförderten Tätigkeit keine Projekte durchführen, die ein vergleichbares Ziel verfolgen und aus Bundes- oder Landesprogrammen gefördert werden (zum Beispiel JOBSTARTER).
  • Organisationen der Wirtschaft müssen bei Antragstellung die Gemeinnützigkeit belegen. Hierzu müssen Sie eine Bescheinigung des für Ihre Organisation zuständigen Finanzamtes vorlegen. Auch müssen Sie Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten auf Nachfrage durch geeignete Unterlagen nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind, mit Ausnahme der Kammern,

  • Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist,
  • Universitäten und Fachhochschulen, deren Institute und Einrichtungen,
  • Stiftungen und Volkshochschulen sowie
  • kommunale Wirtschaftsförderer und kirchliche Organisationen.

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