Hessische Arbeitsmarktförderung

Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die hessische Arbeitsmarktförderung unterstützt Sie bei regionalisierten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen.

Aus Mitteln des Landes Hessen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden gefördert (Förderbereich A):

  • Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB),
  • Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA),
  • Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+).

Nur aus Mitteln des Landes Hessen werden gefördert (Förderbereich B):

  • Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB),
  • Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte Jugendliche (AKZ).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Den Regelungen der jeweiligen Förderangebote können Sie weitere Informationen entnehmen.

Richten Sie Ihren Antrag für Förderangebote aus Förderbereich A vor Beginn Ihres Vorhabens bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Ihren Antrag für Vorhaben aus Förderbereich B richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.

Wer antragsberechtigt ist

Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind

  • Kommunen,
  • öffentliche Einrichtungen,
  • Bildungseinrichtungen und
  • Verbände und Vereine, die als Projektträger förderfähige Vorhaben durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Teilnehmende an Ihren Projekten müssen ihren 1. Wohnsitz in Hessen haben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderangebote.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.