Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 EUR.
Richten Sie Ihren Antrag bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- landesweit tätig sein,
- schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein,
- die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen,
- nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein,
- eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.