Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden

Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • landesweit tätig sein,
    • schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein,
    • die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen,
    • nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein,
    • eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.