Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)

Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden nach dem jeweils geltenden GAP-Strategieplan.

Sie können die Förderung für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus auf folgenden Flächen erhalten:

  • Ackerflächen
  • Grünlandflächen
  • Gemüseanbauflächen
  • Dauer- und Baumschulkulturen

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung wird durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Internet bekannt gemacht.

Die erhöhte Förderung bei der Einführung des ökologischen/biologischen Landbaus können Sie für die Zeit der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau für maximal 2 Jahre bekommen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 15.5. über das webbasierte Antragsportal DIANAweb ein. Vorher müssen Sie einmalig einen Teilnahmeantrag bis zum 15.12. des Vorjahres stellen. Die Bewilligung erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen liegen und landwirtschaftlich mit ökologischen Anbauverfahren genutzt werden.
  • Sie bekommen die Förderung für einen Schlag mit einer Mindestgröße von 0,3 Hektar.
  • Sie müssen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.