Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale.

Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • Privatpersonen 50 Prozent,
  • Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 33,3 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt bei EUR 500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger.

Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften EUR 30.000, bei Privatpersonen EUR 3.000.

Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind als Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals:

  • Privatpersonen,
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und Kirchen sowie deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
  • sonstige, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss
    • den denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen und
    • mit dem bewilligenden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) abgestimmt sein.
  • Sie übernehmen die Unterhaltungspflicht des Kulturdenkmals für mindestens weitere 10 Jahre.
  • Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.