Wenn Sie als Unternehmen insolvent sind und Sie keine ausreichenden Sicherheiten für einen Massekredit Ihrer Hausbank haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als Unternehmen von dem Ausfallrisiko des von Ihrer Hausbank eingeräumten Massekredits, den Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- oder laufenden Insolvenzverfahrens brauchen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 50 Prozent des Masseskreditbetrags, jedoch maximal EUR 500.000.
Der Antrag wird von Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorläufige) Insolvenzverwaltung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung Ihres Unternehmens muss positiv bewertet worden sein.
- Die Insolvenzverwaltung muss eine Liquiditätsplanung vorlegen, die den Umfang und die Rückführbarkeit des Massekredits belegt.