Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 „ Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) “ Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Wenn Sie als kleines Start-up-Unternehmen ein innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufbauen und skalieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als kleines Start-up-Unternehmen ein innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufbauen und skalieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Start-up beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle mit dem Seed-Bonus oder dem SeedInvest-Bonus.

Im Rahmen des Seed-Bonus bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Forschung und Entwicklung,
  • Prototypenentwicklung und -test,
  • zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen,
  • Produktdesign sowie
  • Einrichtung einer Produktfertigung.

Im Rahmen des SeedInvest-Bonus bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, vor allem in Produktionseinrichtungen, Hardware und Software.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Seed-Bonus und im SeedInvest-Bonus bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen für den Seed-Bonus nicht mehr als EUR 120.000 und für den SeedInvest-Bonus nicht mehr als EUR 50.000 betragen.

Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Richten Sie in der 1. Stufe Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Zuvor ist eine kostenfreie Beratung durch die WTSH (StartUp-Förderung & Finanzierung) empfohlen.

Nach Prüfung und positiver Einschätzung der Projektvorschläge können Sie in der 2. Stufe Ihren Förderantrag über das Serviceportal des Landes stellen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind junge kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
  • Ihr Vorhaben muss
    • dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,
    • eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
  • Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • Sie setzen die Maßnahme innerhalb folgender Zeiträume um:
    • Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten,
    • SeedInvest-Bonus: innerhalb von 6 Kalendermonaten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.