Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen

Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
  • Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
  • Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
  • Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.