Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen

Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Kreis mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Errichtung von Regionalmanagements sowie der Erweiterung und dem Betrieb bestehender Regionalmanagements einer anerkannten „Zukunftsregion“, an der Sie beteiligt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region “ SER„ und 60 Prozent im Programmgebiet “Übergangsregion „ ÜR“.
  • Die Förderung kann durch Landesmittel auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 90 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmgebiet SER maximal EUR 210.000 pro Jahr und im Programmgebiet ÜR maximal EUR 270.000 pro Jahr.
  • Sie können Vorhaben können auch gebietsübergreifend (SER/ÜR) durchführen, dann werden die Finanzierungsanteile vorher festgelegt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt als Erstempfängerinnen und Erstempfänger sind Leadpartnerinnen und -partner (das sind die federführenden Kommunen oder federführenden Kreise) der „Zukunftsregionen“, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten haben.

Sie können die Fördermittel an Letztempfängerinnen oder Letztempfänger (Organisationen mit kommunaler Beteiligung, die Regionalentwicklung zum Ziel haben, oder Organisationen, die von den Gebietskörperschaften mit der Wirtschaftsförderung betraut sind) weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das zu fördernde Regionalmanagement für eine „Zukunftsregion“ muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion “ ÜR„ oder “stärker entwickelte Region „ SER“) durchgeführt werden, für das die Förderung beantragt wird.
  • Sie als an der „Zukunftsregion“ beteiligte Kommune müssen neben dem Regionalmanagement auch eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner, der Ämter für regionale Landesentwicklung und weiterer relevanter Akteurinnen und Akteure einsetzen.
  • Regionalmanagements müssen durch Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen das Zukunftskonzept der Region umsetzen sowie die regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der Steuerungsgruppe organisieren.
  • Geben Sie die Fördermittel an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiter, müssen diese einen Kooperationsvertrag mit Ihrer „Zukunftsregion“ zur Umsetzung des Regionalmanagements abgeschlossen haben.
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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