Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Wenn Sie Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten, sowie entsprechender Modellprojekte.

Sie erhalten die Förderung für

  • Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für „Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne (SUMPs)“ zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV,
  • hieraus sich ergebende Investitionen zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wie
    • Erwerb neuer elektrisch angetriebener Fahrzeuge,
    • Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe,
    • Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur,
    • Umrüstung von Depots und Werkstätten zur Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/SUMPs bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • den Erwerb und die Nachrüstung von Fahrzeugen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei

  • Investitionsvorhaben mehr als EUR 200.000,
  • Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepten/SUMPs mehr als EUR 7.500 und weniger als EUR 200.000

betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das EFRE-Portal an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Träger der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV sowie
  • die von den Trägern der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV beauftragten Verkehrsunternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Tank- und Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen.
  • Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich angemessen sein.
  • Für Ihre Machbarkeitsstudie beziehungsweise Ihr Mobilitätskonzept müssen Sie mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen.
  • Sie müssen für Ihr Investitionsvorhaben ein schlüssiges Konzept vorlegen. Alternativ muss es in einem Nahverkehrsplan enthalten sein.
  • Die geförderten emissionsfrei angetriebenen Busse und Triebwagen müssen mindestens 10 Jahre im Linienverkehr eingesetzt werden oder eine Laufleistung von mindestens 500.000 km im Linienverkehr erbringen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.