Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Liquiditätskredit bekommen.
Was gefördert wird
Die L-Bank gewährt Ihnen als mittelständisches Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Vorhaben.
Sie bekommen den Liquiditätskredit für
- Betriebsmittelfinanzierungen (Liquiditätsbedarf für das Wachstum Ihres Unternehmens, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers),
- Konsolidierungen (Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Anpassungsinvestitionen sowie Umschuldungen) sowie
- Betriebsübernahmen (Kaufpreis, Folgeinvestitionen in Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, Betriebsmittel, Abfindungen).
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar sind, kann Ihre Hausbank
- eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank,
- eine bis zu 80-prozentige Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
beantragen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder am ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen sich von Ihrer Hausbank schriftlich bestätigen lassen, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen vorliegt.
- Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Leitlinien der Europäischen Kommission, aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie dem Fischerei- und Aquakultursektor werden nicht gefördert.