Wenn Sie Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Eingetragene Vereine können einen Zuschuss für den Kauf einer Drohne mit Wärmebildkamera erhalten. Informieren Sie sich hier über die staatliche Unterstützung der Wildtierrettung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche.
Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss. Sie erhalten 3.000,00 EUR für eine Drohne. Kostet die Drohne weniger, erstattet Ihnen der Bund nur den tatsächlichen Preis. Bitte beachten Sie: Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert. Sie müssen ein fabrikneues Gerät kaufen. Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kaufen Sie die Drohne erst, wenn Sie den offiziellen Bescheid erhalten haben. Ein vorzeitiger Kauf führt dazu, dass Sie keine Förderung erhalten.
Wer antragsberechtigt ist
Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig (kumulativ) erfüllen:
- Ihr Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
- Ihr Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig.
- Der Schwerpunkt Ihrer Satzung liegt auf dem Jagdwesen oder der Wildtierrettung.
- Sie nutzen die Drohne vorrangig zur Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd.
Die Drohne muss folende technischen Anforderungen erfüllen.
- Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
- Kombination aus Echtbild- und Wärmebildkamera.
- Die Flugzeit beträgt mindestens 20 Minuten.
- Das Gerät besitzt eine Home-Return-Funktion.
- Das Gerät hat eine CE-Kennzeichnung nach den Verordnungen der Europäischen Union (EU).
Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
Ausschlussgründe: In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht fördern:
- Sie sind eine Einrichtung der öffentlichen Hand.
- Der Sitz Ihres Vereins liegt im Ausland.
- Sie nutzen die Drohne für wirtschaftliche Tätigkeiten (gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU)).
- Sie möchten eine gebrauchte Drohne kaufen.
- Sie haben für dieselbe Drohne bereits eine andere öffentliche Förderung (z. B. Landesmittel) im Jahr 2026 erhalten.
Antragsverfahren
Das Verfahren zur Erlangung der Förderung gliedert sich in folgende Schritte:
- Sie stellen Ihren Antrag online über das Förderportal des Bundes (siehe weiterführende Links) und laden dort alle erforderlichen Unterlagen hoch.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüft Ihren Antrag.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
- Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie die Drohne kaufen.
- Den Verwendungsnachweis reichen Sie digital über das Förderportal des Bundes (siehe weiterführende Links) ein. Die Einreichung muss spätestens bis zum 30.09.2026 erfolgen.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss auf das Konto Ihres Vereins überwiesen.