Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)

Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für

  • Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
  • Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
  • Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder
  • interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und
  • juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Digitalisierungsprojekt muss
    • innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden,
    • mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,
    • innovativ und zukunftsorientiert sein,
    • nachnutzbar gestaltet sein,
    • einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten und
    • von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
  • Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.