Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische,
- Maßnahmen zur Fischbestandsentwicklung,
- die Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten,
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie
- Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens 250,00 EUR betragen.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Sie als
- natürliche Person,
- Personengesellschaft oder
- juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts
mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als förderfähiger Landesverband müssen Sie die Interessen der Berufs- und Angelfischerei des Landes Brandenburg vertreten. Als bundesweit tätiger Verband müssen Sie auch die binnenfischereilichen Interessen des Landes Brandenburg vertreten.
- Die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen sind vor Bewilligung nachzuweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gewässer und Anlagen, sofern deren Träger oder Dritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, sowie
- Maßnahmen, die auf den produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur gerichtet sind.
Antragsverfahren
Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.