Wenn Sie Investitionen in die soziale oder technische Infrastruktur, in den Tourismus, in Sport- und Kultureinrichtungen oder in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Ihre Investitionen in die Infrastruktur ländlicher Räume bereit.
Sie bekommen die Förderung für Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geräte, Grundstücke oder Gebäude im Zusammenhang mit folgenden Vorhaben:
- Investitionen in die ländliche Infrastruktur, zum Beispiel technische oder soziale Infrastruktur, Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit, Nahversorgung ländlicher Gebiete durch inhabergeführte Lebensmitteleinzelunternehmen oder regionale Initiativen,
- Investitionen in den ländlichen Tourismus, zum Beispiel sanfte Tourismusformen wie Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad-, Wander- oder Reitwege, Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen, Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter,
- Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen oder ähnlichen öffentlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum (zum Beispiel Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR),
- Investitionen in die Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung,
- Investitionen in Kulturgüter,
- Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz auch zum Zwecke der Vermietung,
- Investitionen von Landwirtinnen und Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zur Erzielung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen in einem eigenständigen Gewerbebetrieb.
Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt je Antragstellerin und Antragsteller und Jahr maximal EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten finanzieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU und
- sonstige Antragstellende im ländlichen Raum, zum Beispiel Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
- Ihre Investitionen finden im ländlichen Raum statt oder dienen der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar. Als ländlicher Raum gelten alle Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten.
- Ihr Vorhaben dient einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Kommunen, zum Beispiel Landkreise, Städte, Gemeinden und rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Umschuldungen und laufende Kosten,
- wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Eigennutzung sowie andere nichtwirtschaftliche Tätigkeiten,
- Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.