IB-Kommunalkredit Liquidität

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Finanzierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen (Kassenkredit).

Eine Mindestdarlehenssumme und eine maximale Darlehenssumme sind nicht festgelegt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 3 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsunterlagen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen voraussichtlich in der Lage sein, den gewährten Kassenkredit am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen.
  • Sie können die Fördermittel an kommunale Unternehmen weitergeben, wenn dies für die Sicherung der Umsetzung von Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist.
  • Sie erhalten keine Förderung für wirtschaftliche Vorhaben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.