Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Finanzierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen (Kassenkredit).
Eine Mindestdarlehenssumme und eine maximale Darlehenssumme sind nicht festgelegt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 3 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsunterlagen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen voraussichtlich in der Lage sein, den gewährten Kassenkredit am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen.
- Sie können die Fördermittel an kommunale Unternehmen weitergeben, wenn dies für die Sicherung der Umsetzung von Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist.
- Sie erhalten keine Förderung für wirtschaftliche Vorhaben.