Wenn Sie als Qualifizierungsträger oder Forschungseinrichtung Angebote zur Kompetenzentwicklung für Personal im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung umsetzen möchten, können Sie Fördermittel beantragen. Der Zuschuss unterstützt Sie bei der Erprobung und Verbreitung von OER–Open Educational Resources, deutsch: Offene Bildungsressourcen.
Was gefördert wird
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Vorhaben zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung von Mitarbeitenden im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung umsetzen. Die Förderung unterstützt den Aufbau nachhaltiger Qualifizierungsstrukturen auf Grundlage des Curriculums „Kompetent im Ganztag“ (KoGat). Sie nutzen dabei freie digitale Bildungsmaterialien (Open Educational Resources, OER) und offene Bildungspraktiken (Open Educational Practices, OEP).
Die Förderung erfolgt in drei aufeinander bezogenen Formaten.
- Im Format A entwickeln und verbreiten Sie qualitativ hochwertige OER–Open Educational Resources, deutsch: Offene Bildungsressourcen-Lernmaterialien und digitale Selbstlernangebote.
- Im Format B entwickeln und erproben Sie praxisnahe Basisqualifizierungen für Personal im Ganztag unter Einbindung von OER–Open Educational Resources, deutsch: Offene Bildungsressourcen.
- Im Format C begleiten Sie die Gesamtinitiative wissenschaftlich und untersuchen die Wirksamkeit und Transferierbarkeit der Angebote.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt in der Regel als Anteilfinanzierung. Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die Projektlaufzeit beträgt im Format B maximal 30 Monate sowie in den Formaten A und C maximal 36 Monate.
Wer antragsberechtigt ist
- Sie verfügen über nachgewiesene Fachkenntnisse im Themenfeld OER–Open Educational Resources, deutsch: Offene Bildungsressourcen/OEP–Open Educational Practices, deutsch: Offene Bildungspraktiken und der digitalen Bildung sowie über Wissen in der Ganztagsbildung.
- Sie sind ein Qualifizierungsträger oder verfügen über etablierte Kontakte zu Qualifizierungsträgern.
- Sie haben eine regionale oder überregionale Kenntnis der Strukturen ganztägiger Bildung und Betreuung.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung verfügen Sie über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland.
- Bei Verbundprojekten schließen die Partner eine schriftliche Kooperationsvereinbarung und benennen eine sprechende Person.
Für Format A besitzen Sie Expertise in der Entwicklung von
- OER/OEP
- in verschiedenen Formaten sowie in der Durchführung von Vernetzungsformaten.
Für Format B verfügen Sie über einen nachgewiesenen Zugang zur Zielgruppe der Mitarbeitenden im Ganztag ohne pädagogische Qualifizierung.
Für Format C verfügen Sie über nachgewiesene Erfahrung in der praxisorientierten Forschung sowie im Transfer von Qualifizierungsmodellen.
Ausschlussgründe:
- Vorhaben, die ausschließlich den Regelbetrieb ganztägiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen betreffen oder dauerhafte Regelaufgaben darstellen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Eine Umsetzung des Formats C schließt eine gleichzeitige Beteiligung an den Formaten A und B aus.
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 18 AGVO oder Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Das Verfahren zur Bewilligung der Zuwendung verläuft in zwei Stufen. Sie können sich vor der Einreichung einer Projektskizze beim beauftragten Projektträger DLR beraten lassen.
Stufe 1: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
- Sie reichen Ihre Projektskizze bis zum angegebenen Stichtag in digitaler Form über das Portal der OER–Open Educational Resources, deutsch: Offene Bildungsressourcen-Strategie ein.
- Das eingereichte Konzept wird durch ein unabhängiges Gutachtendengremium nach festgelegten Kriterien bewertung.
- Sie werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Stufe 2: Förmliches Antrags- und Bewilligungsverfahren
- Bei positiver Bewertung der Projektskizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Sie erstellen den Förderantrag elektronisch über das Portal easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Die Bewilligungsbehörde prüft den förmlichen Antrag auf Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der Mittel.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.