Wenn Sie Kurse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Nachholen eines Schulabschlusses anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Ihnen Zuwendungen zu den Kosten von Kursen, die Sie Nichtschülerinnen und Nichtschülern zur Vorbereitung auf die Schulabschlussprüfungen anbieten.
Sie bekommen die Förderung für Kurse, die zum Erwerb der Berufsreife, eines qualifizierten Sekundarabschlusses I, der Fachhochschulreife oder des Abiturs führen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Vergütungssätzen für den nebenamtlichen Unterricht.
Anträge richten Sie bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- die Volkshochschulen sowie
- die Landesorganisationen der Weiterbildung, die nach dem Weiterbildungsgesetz staatlich anerkannt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der von Ihnen angebotene Unterricht muss den Anforderungen und Zielsetzungen der für die angestrebte Prüfung maßgeblichen Prüfungsordnung entsprechen.
- Zur Durchführung der Kurse müssen Sie geeignete Lehrkräfte und Unterrichtsräume in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen.
- Die Teilnehmendenzahl muss bei Beginn eines Vorbereitungskurses mindestens 12, bei Beginn eines jeden weiteren Kurshalbjahres noch mindestens 10 betragen.