Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Investitionsvorhaben in einer strukturschwachen Region in Bayern planen, kann der Freistaat Sie bei der Finanzierung unterstützen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Investitionsvorhaben in einer strukturschwachen Region in Bayern planen, kann der Freistaat Sie bei der Finanzierung unterstützen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen.

Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von folgenden Vorhaben:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Im Tourismus erhalten Sie die Förderung vor allem für Maßnahmen, die das touristische Angebot verbessern und erweitern. In begründeten Fällen gilt dies auch für die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten.

Sie bekommen die Förderung als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Regionalkredit darf EUR 10 Millionen je Vorhaben nicht übersteigen.

Sie können die Investitions- und Zinszuschüsse miteinander kombinieren.

Richten Sie bitte den Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Dem Antrag fügen Sie die „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ als Anlage bei.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Unternehmen der Gebäudereinigung, der Finanzdienstleistungen und der Leiharbeit sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • von volks- und regionalwirtschaftlichem sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischem, bei touristischen Vorhaben auch von tourismuspolitischem Interesse sein,
    • dazu geeignet sein, das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen, indem es zusätzliche Einkommensquellen erschließt („Primäreffekt“),
    • neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern,
    • in produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in der Region leisten,
    • innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden,
    • mit den Belangen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landplanung in Einklang stehen.
  • Ihrem Investitionsvorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.

Nicht gefördert werden

  • Umschuldungen oder Sanierungen,
  • Ersatzinvestitionen,
  • der Erwerb von Grundstücken,
  • die Anschaffung oder Herstellung von Fahrzeugen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.

Der Regionalkredit schließt Vorhaben aus, die nicht den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern entsprechen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.